Zeiterfassung und Kurzarbeit

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Einführung von Kurzarbeit in Ihrem Unternehmen und stellt die ideale Zeiterfassungs-Software dafür vor.

Diese wurden in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit erstellt, welche eine kurze Informationsbroschüre zur Kurzarbeit als PDF-Dokument zur Verfügung stellt.

Die Firma viconetworks bietet Unternehmen in Kurzarbeit die Zeiterfassungs-Software “Time-System” kostenlos an. Die Lizenzdaten erhalten Sie nach Zusendung des Bescheids von der Agentur für Arbeit per Fax.

Was ist Kurzarbeit?

Kurzarbeit ist eine finanzielle Hilfe von der Agentur für Arbeit für Unternehmen, die konjunkturell bedingte schwache Nachfrage finanziell ausgleicht und damit verhindert, dass Mitarbeiter entlassen werden. Die Unternehmen lassen ihre Mitarbeiter während der Kurzarbeits-Phase weniger arbeiten – und werden durch die resultierende geringere Lohnauszahlung dadurch finanziell entlastet. Die Agentur für Arbeit gleicht einen Teil des Lohnverlustes seitens des Arbeitnehmers zu einem bestimmten Prozentsatz aus.

Während der Kurzarbeitsphase können sich Mitarbeiter z.B. durch Kurse fortbilden. Diese Weiterbildungsmaßnahmen werden ebenfalls von der Bundesagentur für Arbeit gefördert.

  • Unternehmen wird finanziell entlastet
  • Hoch qualifizierte Mitarbeiter (Know-How) bleiben im Unternehmen
  • Mitarbeiter können sich – gefördert von der Bundesagentur für Arbeit – fortbilden

Neben der finanziellen Entlastung des Unternehmens ist ein wichtiger Punkt, dass dem Unternehmen wichtige Mitarbeiter nicht verloren gehen. Prinzipiell hat ein Arbeitnehmer durch seinen Arbeitsvertrag das Recht auf Zuweisung von Arbeit durch den Arbeitgeber – und dies im vereinbarten Umfang. Somit kann ein Arbeitgeber nicht willkürlich die Arbeitszeit abändern, es bedarf bei der Anpassung der Arbeitszeit – insbesondere bei Kürzung – einer Rechtsgrundlage.

Waren bislang zunächst große Unternehmen in den Genuß der Förderung durch Kurzarbeit gekommen, sind es nun vornehmend kleine und mittlere Unternehmen, für die Kurzarbeit als Lösung zur Überbrückung von Phasen mit geringer Nachfrage ein Rettungsanker ist.

Auf dieser Seite führen wir Sie Schritt für Schritt in die Kurzarbeit ein – von der Anmeldung bis hin zur Zeiterfassung mit Software und Hardware sowie der Abgabe der verlangten Arbeitszeit-Nachweise.

Ab welcher Unternehmensgröße eignet sich die Kurzarbeit?

Entgegen dem landläufigen Eindruck, Kurzarbeit würde nur für Großunternehmen genehmigt werden, kann jedes Unternehmen mit mindestens einem Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld beantragen.

Wie hoch ist der Aufwand für die Beantragung des Kurzarbeitergeldes und wie lange dauert dieser Prozess?

Wir haben mit vielen Unternehmen unterschiedlicher Größen gesprochen und sie zu diesem Thema befragt. In der Regel vergeht von der Beantragung des Kurzarbeitergeldes bis zur Auszahlung durch die Bundesagentur für Arbeit einen Monat. Das für Ihr Unternehmen zuständige Bearbeitungsbüro der Agentur für Arbeit berät das Unternehmen von der Beantragung bis hin zur Zuteilung.  Der organisatorische Aufwand richtet sich vor allem nach der Frage, wie Sie in Ihrem Unternehmen die Frage nach der Zeiterfassung bzw. Erfassung von Arbeitszeit organisiert haben. Die Wahl der richtigen Software spielt hier eine entscheidende Rolle, da die Bundesagentur für Arbeit bestimmte Richtlinien für die Stundenzettel bzw. Arbeitszeiterfassung vorschreibt.

Wie lange wird Kurzarbeit maximal gewährt?

Die Bundesregierung hat die Bezugsdauer von 6 auf maximal 18 Monate erhöht.

Wohin muss ich mich als Arbeitgeber wenden, wenn ich Kurzarbeit beantragen möchte?

Der Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit ist die regionale Anlaufstelle an mehr als 800 Standorten in Deutschland. Sie können über die Telefonnummer 01801/664466 die Hotline aus dem Festnetz für 3,9 cent / Minute erreichen. Wenn Sie möchten, kommen Fachkräfte des Arbeitgeber-Service auch direkt vor Ort zu Ihnen.

Welche Kriterien muss mein Unternehmen erfüllen?

  • Besteht aktuell ein erheblicher Arbeitsausfall in Ihrem Unternehmen?
  • Ist der Arbeitsausfall tatsächlich konjunkturell bedingt oder hat sich dieser bereits schon abgezeichnet und ist unabwendbar?
  • Haben Sie nachweislich Schritte eingeleitet, um den Arbeitsausfall zu verhindern?
  • Handelt es sich wirklich um einen temporären Ausfall?

Wie kann Kurzarbeit anhand eines Beispiels aussehen?

Ende Oktober 2009 zeichnet sich eine Auftragsflaute ab und so sprach die Geschäftsleitung des 100-Mitarbeiter-Unternehmens mit dem Betriebsrat (dieser ist nach Paragraph 87 Abs. 1 Nr. BetrVGt mitbestimmungspflichtig). Die Mitarbeitervertretung stimmte der Kurzarbeit zu. Das Unternehmen beauftragte daraufhin Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit. Die Mitarbeiter des Bearbeitungsbüros Arbeitgeber/Träger, besuchten die Firma und berieten die Geschäftsführung dazu, wie sich die Kurzarbeitsphase am besten gestalten lässt.

Man einigte sich auf die Halbierung der Arbeitszeit – seit Januar wird nur noch an an zweieinhalb Tagen.  Es wurden schließlich keine Mitarbeiter aufgrund der schlechten Auftragslage entlassen, sondern man nutzte die finanzielle Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit.

Das Unternehmen bezahlt nur die Arbeit, die tatsächlich geleistet wird – in diesem Fall also nur noch 50 Prozent. Zusätzlich erhalten die Beschäftigten Kurzarbeitergeld, welches das Unternehmen von der Bundesagentur für Arbeit erstattet bekommt.

Bei Arbeitnehmern mit Kind beträgt das Kurzarbeitergeld 67 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, bei allen anderen sind es 60 Prozent.

Auch bei den Sozialversicherungsbeiträgen wird die Firma finanziell entlastet: Die Bundesagentur für Arbeit bezuschusst für die Ausfallzeit die Beiträge pauschal zur Hälfte.

Werden Mitarbeiter während der Kurzarbeit qualifiziert, kann die Bundesagentur für Arbeit die Zahlungen sogar pauschal komplett übernehmen. Das Unternehmen macht von Weiterbildung regen Gebrauch: So steigt das Know-how der Beschäftigten während der Kurzarbeitsphase. Während der Qualifizierung in der Kurzarbeitsphase wird die Zahlung von Kurzarbeitergeld nicht eingeschränkt. Von der Weiterbildung profitieren beide Seiten: Arbeitnehmer bleiben mit einer besseren Qualifikation bleiben die Mitarbeiter für ihr Unternehmen und den Arbeitsmarkt langfristig interessant und dem Unternehmen kommt der Innovationsschub zugute, mit dessen Hilfe es gestärkt aus der Krise gehen kann.

Wo sind umfangreiche Informationen erhältlich?

Auf der Internetseite www.einsatz-fuer-arbeit.de erhalten Sie aktuelle und umfangreiche Informationen zum Thema Kurzarbeit.

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