Kabinett verlängert Kurzarbeit

Ab 2010 wird Geld maximal 18 Monate bezahlt

Auch im kommenden Jahr können Unternehmen die erweiterte Kurzarbeit beantragen. Das Kabinett hat die Ende 2009 auslaufende Regelung verlängert. Allerdings kann das Kurzarbeitergeld künftig maximal 18 statt bisher 24 Monate bezahlt werden.

Außerdem verteuert sich ab dem kommenden Jahr die Kurzarbeit für den Arbeitgeber, denn nach derzeitigem Stand läuft ab 2010 die Erstattung der Sozialbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit aus. Ohne die nun beschlossene Anschlussregelung würde neue Kurzarbeit vom 1. Januar 2010 nur noch – wie im Gesetz vorgesehen – für sechs Monate bezahlt. Wegen des Konjunktureinbruchs war die Dauer für die Zahlung von Kurzarbeitergeld zunächst bis Ende 2009 auf 24 Monate verlängert worden.

1,4 Millionen Kurzarbeiter
Das Instrument hat sich in der Wirtschaftskrise als Puffer gegen Entlassungen bewährt. Nach Einschätzung von Experten hätte es ohne die großzügigere Regelung bei der Kurzarbeit in Deutschland durch die Wirtschaftskrise bis zu eine halbe Million mehr Arbeitslose gegeben.

Kurzarbeit gibt Unternehmen die Möglichkeit, die Produktion ohne Entlassungen vorübergehend zu drosseln. Der Arbeitgeber muss bei der örtlichen Arbeitsagentur Kurzarbeit beantragen, bei Genehmigung zahlt die Bundesagentur für Arbeit den Beschäftigten als Ausgleich Kurzarbeitergeld. Im zweiten Quartal 2009 bezogen in Deutschland den jüngsten verfügbaren Zahlen zufolge rund 1,4 Millionen Beschäftigte Kurzarbeitergeld.

Bei der konjunkturellen Kurzarbeit gleichen die Bezüge den Verdienstausfall teilweise aus. Arbeitnehmer mit Kindern erhalten, stark vereinfacht, 67 Prozent des wegen der Kurzarbeit wegfallenden Nettoentgelts, die übrigen Beschäftigten 60 Prozent. Kurzarbeit kann auch tage- oder wochenweise eingeführt werden oder nur für bestimmte Teile einer Firma. Es kann sogar nur für einen Mitarbeiter gezahlt werden.

Kosten fallen für Firmen sofort weg

Für die Firmen hat das Kurzarbeitergeld den Vorteil, dass sofort Kosten wegfallen. Bei einer Kündigung dagegen müssen möglicherweise Fristen eingehalten werden, oder es werden hohe Ausgaben für Sozialpläne fällig. Der Kurzarbeiter kann außerdem am Ende der Krise wieder voll in die Produktion einsteigen. Ein neu eingestellter Mitarbeiter müsste langwierig angelernt werden.

Mitarbeiter können in der Bezugszeit auch an Fortbildungen teilnehmen. Beschäftigte in Kurzarbeit bleiben Mitglied in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Für die ausfallende Arbeitszeit werden die Beiträge zur Hälfte vom Arbeitgeber und zur Hälfte von der Arbeitsagentur gezahlt. Wenn die Kurzarbeit ausläuft, kehrt das Unternehmen entweder zur Vollbeschäftigung zurück oder entschließt sich möglicherweise doch noch dazu, Mitarbeiter zu entlassen.

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