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	<title>Elektronische Zeiterfassung Software mit Ticket-System, kostenloser Fernwartung und VoIP</title>
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	<description>-- Arbeitszeiten erfassen und Kommunikation optimieren --</description>
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		<title>Gerichtsurteil: Keine Verrechnung von Zeitguthaben mit Minusstunden &#8211; der Ausgleich muss vertraglich vereinbart werden</title>
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		<pubDate>Wed, 04 Apr 2012 17:40:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

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		<description><![CDATA[Diese Situation kennen wohl alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer:
mal ist soviel zu tun, das Überstunden geleistet werden müssen, mal ist so wenig los, dass man theoretisch auch schon Mittags heimgehen könnte. Da ist es doch praktisch, wenn Arbeitszeitkonten geführt werden und Überstunden mit Minuszeiten verrechnet werden können. Doch so einfach ist es leider nicht. Vielmehr muss ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Diese Situation kennen wohl alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer:</p>
<p>mal ist soviel zu tun, das Überstunden geleistet werden müssen, mal ist so wenig los, dass man theoretisch auch schon Mittags heimgehen könnte. Da ist es doch praktisch, wenn Arbeitszeitkonten geführt werden und Überstunden mit Minuszeiten verrechnet werden können. Doch so einfach ist es leider nicht. Vielmehr muss ein solches Vorgehen ausdrücklich im Arbeitsvertrag (oder der Betriebsvereinbarung) festgeschrieben worden sein. Ansonsten kann es passieren, dass der Arbeitnehmer seine Überstunden ansammelt, das Arbeitszeitkonto aber nicht um die Minusstunden gekürzt werden darf.</p>
<p>Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem aktuelle Urteil bestätigt (Urteil vom 21. März 2012, Az.: 5 AZR 676/11).</p>
<p>Geklagt hatte die Mitarbeiterin eines Unternehmens, die laut Vertrag eine Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden zu leisten hatte. Außerdem wurden ihr innerhalb der Arbeitszeit kurze Pausen zugestanden. Überstunden, die neben der vereinbarten Arbeitszeit geleistet werden mussten, wurden auf einem Arbeitszeitkonto festgehalten und wurden nicht ausbezahlt, sondern in Freizeitabgegolten.</p>
<p>Am 1. April 2008 trat ein neuer Tarifvertrag in Kraft. Dieser hatte unter anderem kürzere Erholungszeiten für die Arbeitnehmer zur Folge. Allerdings konnte diese Kürzung aus internen Gründen erst in die Dienstpläne eingearbeitet werden, die ab 1.Juli 2008 galten. Bis dahin blieb in der Praxis alles wie vorher. Das gefiel dem Arbeitgeber gar nicht: Er strich der Mitarbeiterin insgesamt 7,20 ihrer angesammelten Überstunden. Begründet wurde dies damit, dass die Frau zwischen April und Juni trotz neuem Tarifvertrag noch die längeren Pausen beansprucht und damit nicht die gesamte vertraglich vereinbarte Arbeitszeit erbracht habe. Die Mitarbeiterin wehrte sich gegen die Kürzung und zog vor Gericht.</p>
<p>Das Arbeitsgericht wies ihre Klage ab, das Landesarbeitsgericht gab ihr hingegen statt.</p>
<p>Die dagegen eingereichte Revision des Unternehmens hatte vor dem Bundesarbeitsgericht keinen Erfolg. Wie die Richter feststellten, ist eine solche Verrechnung nur erlaubt, wenn diese Option im Arbeits-, Tarifvertrag oder einerBetriebsvereinbarung schriftlich festgehalten wurde. Ob eine rückwirkende Belastung mit Minusstunden in so einem Fall auch erlaubt ist, wenn die Dienstpläne durch den Arbeitgeber erst Monate nach Inkrafttreten der neuen Regelungen angepasst werden, wurde nicht beantwortet.</p>
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		<title>Release-Candidate Version 12 mit Update-Routine</title>
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		<pubDate>Thu, 06 Oct 2011 10:42:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versionshistorie]]></category>
		<category><![CDATA[Zeiterfassung Software Update Time-System]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach der über 6 Monate dauernden Test-Phase ist das neue Update-System ab sofort online. Vorteil: man kann bequem einfach die Setup-Datei ftp://ftp.viconetworks.de/time-system-setup.exe verwenden, um eine bestehende Installation zu aktualisieren.
Dabei werden die neuen Programmdaten zunächst binär in der Datenbank gespeichert. Jedem Programmstart prüft das Programm (z.B. TimeAgent oder TimeClient), ob die lokal gespeicherten Dateien das gleiche ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach der über 6 Monate dauernden Test-Phase ist das neue Update-System ab sofort online. Vorteil: man kann bequem einfach die Setup-Datei <a href="ftp://ftp.viconetworks.de/time-system-setup.exe">ftp://ftp.viconetworks.de/time-system-setup.exe</a> verwenden, um eine bestehende Installation zu aktualisieren.</p>
<p>Dabei werden die neuen Programmdaten zunächst binär in der Datenbank gespeichert. Jedem Programmstart prüft das Programm (z.B. TimeAgent oder TimeClient), ob die lokal gespeicherten Dateien das gleiche Datum haben wie die in der Datenbank gespeichertern Dateien. Ist dies nicht der Fall, werden die Dateien aktualisiert.</p>
<p>Hat eine Benutzer keine Schreib-Rechte auf das Verzeichnis, in dem sich die Programmdateien lokal befinden, wird der Programmstart mit einem kleinen Hinweis fortgesetzt. Dieser Vorgang wiederholt sich so lange, bis die Software mit einem Windows-Benutzeraccount gestartet wurde, der über die entsprechenden Schreibrechte auf Windows-Ebene verfügt.</p>
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		<title>Zeiterfassung &#8211; Software</title>
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		<pubDate>Sun, 04 Sep 2011 18:09:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[viconetworks - Produktpalette]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit Hilfe von Time-System lassen sich Arbeitszeiten einfach erfassen!
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit Hilfe von <a title="Elektronische Zeiterfassungs-Software" href="http://www.viconetworks.de/elektronische-zeiterfassung-software/">Time-System</a> lassen sich Arbeitszeiten einfach erfassen!</p>
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		<title>Zeiterfassungslösungen</title>
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		<pubDate>Wed, 03 Aug 2011 21:35:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[viconetworks - Produktpalette]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir bieten Lösungen für unterschiedliche Anforderungen:
- Arbeitszeiterfassung
- Projektzeiterfassung
- Urlaubsverwaltung
- Fehlzeitenverwaltung
- Stationäre Zeiterfassung
- Mobile Zeiterfassung
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir bieten Lösungen für unterschiedliche Anforderungen:</p>
<p>- Arbeitszeiterfassung<br />
- Projektzeiterfassung<br />
- Urlaubsverwaltung<br />
- Fehlzeitenverwaltung<br />
- Stationäre Zeiterfassung<br />
- Mobile Zeiterfassung</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Zeiterfassung-Hardware</title>
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		<pubDate>Wed, 03 Aug 2011 21:09:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[viconetworks - Produktpalette]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir bieten Ihnen preiswerte Hardware zum Erfassen von Arbeitszeiten mit Hilfe des Computers:
- USB-Fingerprintleser
- USB-Transponder-Leser
- Ethernet-Fingerprintleser in Kombination mit Transponder-Leser
- Ethernet-Transponder-Leser
&#160;
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir bieten Ihnen preiswerte Hardware zum Erfassen von Arbeitszeiten mit Hilfe des Computers:</p>
<p>- USB-Fingerprintleser<br />
- USB-Transponder-Leser<br />
- Ethernet-Fingerprintleser in Kombination mit Transponder-Leser<br />
- Ethernet-Transponder-Leser</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>NFC Zeiterfassung &#8211; Nahfeld-Kommunikation und mobile Zeiterfassung mit GPS-Ortung</title>
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		<pubDate>Tue, 10 May 2011 09:40:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

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		<description><![CDATA[Einer Schätzungen zufolge soll es bis zum Jahr 2015 insgesamt 247 Millionen NFC-geeignete Smartphones geben. Momentan liegt die Anzahl derartiger Geräte noch bei 3,88 Millionen.
Die Firma viconetworks bringt im Sommer 2011 eine NFC Zeiterfassung für android-basierte Mobilfunktelefone (z.B. Samsung Nexus S bzw. &#8220;Google-Handy&#8221;) heraus &#8211; eine kleine Applikation ermöglicht die Zeiterfassung über handelsübliche NFC-Tags, welche ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Einer Schätzungen zufolge soll es bis zum Jahr 2015 insgesamt 247 Millionen NFC-geeignete Smartphones geben. Momentan liegt die Anzahl derartiger Geräte noch bei 3,88 Millionen.</p>
<p>Die Firma viconetworks bringt im Sommer 2011 eine NFC Zeiterfassung für android-basierte Mobilfunktelefone (z.B. Samsung Nexus S bzw. &#8220;Google-Handy&#8221;) heraus &#8211; eine kleine Applikation ermöglicht die Zeiterfassung über handelsübliche NFC-Tags, welche die ISO Norm 14443 und 15693 unterstützen.</p>
<p>Die Zeitbuchungen werden über die NFC-Zeiterfassungs-Software dabei direkt auf dem PC des Anwenders bzw. Unternehmens gespeichert und stehen sofort nach der Buchung OHNE umständlichen Import zur Verfügung.</p>
<p>Nach dem Anmelden über einen NFC-Tag kann der Mitarbeiter neben der Kommen-Gehen-Buchung auch Projektzeiten erfassen und aus einer Liste von Projekten bequem über die Eingabe von Projektcode oder Projektname wählen.</p>
<p>Ebenfalls integriert ist ein Messaging-System, mit dem der Mitarbeiter beim Buchen auch Nachrichten empfangen kann, die der Vorgesetzte oder das Personalbüro ihm sendet.</p>
<p>In der Lösung enthalten ist auch eine GPS-Funktion. Bei jeder Buchung wird neben der Zeit auch die GPS-Position gespeichert und in der Datenbank als Adresse hinterlegt.</p>
<p>Über eine Konfigurationseinstellung kann man bestimmen, ob auf diese Weise die zurückgelegten Entfernungen von Fahrten der Mitarbeiter zu Kunden auf tatsächlichen Strecken berechnet werden, oder &#8220;sternförmig&#8221; alle Entfernungen den Kunden immer vom Firmenstüztpunkt aus in Rechnung gestellt werden &#8211; selbst wenn der Mitarbeiter von Kunde zu Kunde fährt, um Kilometer zu sparen.</p>
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		<title>Umzug in neue Büros</title>
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		<pubDate>Thu, 07 Apr 2011 23:29:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit dem 01.04.2011 haben wir unsere neuen Büros im Düsseldorfer Hafengebiet bezogen und starten mit 5 Mitarbeitern jetzt voll durch! Beachten Sie auch unsere neue Telefon- und Faxnummer:
Fon +49 2131 /405 1945 &#8211; 0
Fax +49 2131 /405 1945 &#8211; 9
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit dem 01.04.2011 haben wir unsere neuen Büros im Düsseldorfer Hafengebiet bezogen und starten mit 5 Mitarbeitern jetzt voll durch! Beachten Sie auch unsere neue Telefon- und Faxnummer:</p>
<div id="_mcePaste">Fon +49 2131 /405 1945 &#8211; 0</div>
<div id="_mcePaste">Fax +49 2131 /405 1945 &#8211; 9</div>
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		<title>Auch im Winter rechtzeitig zum Arbeitsplatz kommen</title>
		<link>http://www.viconetworks.de/rechtzeitig-zum-arbeitsplatz-erscheinen-zeiterfassung/</link>
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		<pubDate>Tue, 12 Jan 2010 04:35:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

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		<description><![CDATA[Anwalt: Winterwetter gilt nicht als Ausrede für das Zuspätkommen
Schnee und Eis auf den Straßen sind keine Entschuldigung, wenn man zu spät zur Arbeit kommt. 
&#8220;Man kann sich dabei nicht auf höhere Gewalt berufen&#8221;, sagt der Arbeitsrechtler Stefan Lunk aus Hamburg.
Mitarbeiter tragen demnach das sogenannte Wegerisiko: Sie sind auch bei widrigen Wetterbedigungen selbst dafür verantwortlich, dass ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Anwalt: Winterwetter gilt nicht als Ausrede für das Zuspätkommen</p>
<p>Schnee und Eis auf den Straßen sind keine Entschuldigung, wenn man zu spät zur Arbeit kommt. </p>
<p>&#8220;Man kann sich dabei nicht auf höhere Gewalt berufen&#8221;, sagt der Arbeitsrechtler Stefan Lunk aus Hamburg.<br />
Mitarbeiter tragen demnach das sogenannte Wegerisiko: Sie sind auch bei widrigen Wetterbedigungen selbst dafür verantwortlich, dass sie pünktlich zur Arbeit erscheinen.<br />
Der Arbeitgeber kann erwarten, dass seine Mitarbeiter sich auf vorhersehbare Verzögerungen auf dem Weg zur Arbeit einstellen, sagte Lunk.</p>
<p>Das bedeutet:<br />
Als Arbeitnehmer muss man früher aufstehen und zur Arbeit losfahren, wenn im Wetterbericht Schnee vorhergesagt wird. Nachzüglern droht, dass der Cheft die versäumte Arbeitszeit vom Lohn abzieht oder über eine Zeiterfassungs-Software Überstunden erfassen müssen.</p>
<p>Auch Verspätungen, für die der Mitarbeiter auf den ersten Blick nicht kann, müssen vom Chef nicht toleriert werden. Ausreden wie etwa &#8220;Mein Auto sprang nicht an&#8221; oder &#8220;Ich musste vor dem Losfahren zur Arbeit noch Schnee schippen&#8221; zählen nicht &#8211; denn solche Probleme können Mitarbeiter ebenfalls lösen, wenn sie rechtzeitig aufstehen oder sich entsprechend vorbereiten. Es ist daher eigenes Verschulden, wenn man sich davon aufhalten lässt.</p>
<p>Gleiches gilt für unvorhersehbare Verspätungen, die Pendlnern beispielsweise durch einen witterungsbedingten Ausfall des Zuges oder Busses entstehen.</p>
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		<title>Kabinett verlängert Kurzarbeit</title>
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		<pubDate>Wed, 25 Nov 2009 10:54:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Zeiterfassung]]></category>
		<category><![CDATA[Kurzarbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Tipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verlängerung]]></category>

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		<description><![CDATA[Ab 2010 wird Geld maximal 18 Monate bezahlt
Auch im kommenden Jahr können Unternehmen die erweiterte Kurzarbeit beantragen. Das Kabinett hat die Ende 2009 auslaufende Regelung verlängert. Allerdings kann das Kurzarbeitergeld künftig maximal 18 statt bisher 24 Monate bezahlt werden.
Außerdem verteuert sich ab dem kommenden Jahr die Kurzarbeit für den Arbeitgeber, denn nach derzeitigem Stand läuft ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ab 2010 wird Geld maximal 18 Monate bezahlt</p>
<p>Auch im kommenden Jahr können Unternehmen die erweiterte Kurzarbeit beantragen. Das Kabinett hat die Ende 2009 auslaufende Regelung verlängert. Allerdings kann das Kurzarbeitergeld künftig maximal 18 statt bisher 24 Monate bezahlt werden.</p>
<p>Außerdem verteuert sich ab dem kommenden Jahr die Kurzarbeit für den Arbeitgeber, denn nach derzeitigem Stand läuft ab 2010 die Erstattung der Sozialbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit aus. Ohne die nun beschlossene Anschlussregelung würde neue Kurzarbeit vom 1. Januar 2010 nur noch – wie im Gesetz vorgesehen – für sechs Monate bezahlt. Wegen des Konjunktureinbruchs war die Dauer für die Zahlung von Kurzarbeitergeld zunächst bis Ende 2009 auf 24 Monate verlängert worden.</p>
<p>1,4 Millionen Kurzarbeiter<br />
Das Instrument hat sich in der Wirtschaftskrise als Puffer gegen Entlassungen bewährt. Nach Einschätzung von Experten hätte es ohne die großzügigere Regelung bei der Kurzarbeit in Deutschland durch die Wirtschaftskrise bis zu eine halbe Million mehr Arbeitslose gegeben.</p>
<p>Kurzarbeit gibt Unternehmen die Möglichkeit, die Produktion ohne Entlassungen vorübergehend zu drosseln. Der Arbeitgeber muss bei der örtlichen Arbeitsagentur Kurzarbeit beantragen, bei Genehmigung zahlt die Bundesagentur für Arbeit den Beschäftigten als Ausgleich Kurzarbeitergeld. Im zweiten Quartal 2009 bezogen in Deutschland den jüngsten verfügbaren Zahlen zufolge rund 1,4 Millionen Beschäftigte Kurzarbeitergeld.</p>
<p>Bei der konjunkturellen Kurzarbeit gleichen die Bezüge den Verdienstausfall teilweise aus. Arbeitnehmer mit Kindern erhalten, stark vereinfacht, 67 Prozent des wegen der Kurzarbeit wegfallenden Nettoentgelts, die übrigen Beschäftigten 60 Prozent. Kurzarbeit kann auch tage- oder wochenweise eingeführt werden oder nur für bestimmte Teile einer Firma. Es kann sogar nur für einen Mitarbeiter gezahlt werden.</p>
<p>Kosten fallen für Firmen sofort weg</p>
<p>Für die Firmen hat das Kurzarbeitergeld den Vorteil, dass sofort Kosten wegfallen. Bei einer Kündigung dagegen müssen möglicherweise Fristen eingehalten werden, oder es werden hohe Ausgaben für Sozialpläne fällig. Der Kurzarbeiter kann außerdem am Ende der Krise wieder voll in die Produktion einsteigen. Ein neu eingestellter Mitarbeiter müsste langwierig angelernt werden.</p>
<p>Mitarbeiter können in der Bezugszeit auch an Fortbildungen teilnehmen. Beschäftigte in Kurzarbeit bleiben Mitglied in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Für die ausfallende Arbeitszeit werden die Beiträge zur Hälfte vom Arbeitgeber und zur Hälfte von der Arbeitsagentur gezahlt. Wenn die Kurzarbeit ausläuft, kehrt das Unternehmen entweder zur Vollbeschäftigung zurück oder entschließt sich möglicherweise doch noch dazu, Mitarbeiter zu entlassen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Kündigung bei Raucherpause ohne Abmeldung</title>
		<link>http://www.viconetworks.de/kundigung-bei-raucherpause-ohne-abmeldung/</link>
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		<pubDate>Mon, 09 Nov 2009 15:12:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Zeiterfassung]]></category>
		<category><![CDATA[Zeiterfassung Raucherpause Kündigung Kündigungsgrund]]></category>

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		<description><![CDATA[Berlin/Duisburg (dpa/tmn) &#8211; Arbeitnehmer riskieren die Kündigung, wenn sie Raucherpausen machen ohne auszustempeln. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Duisburg (Aktenzeichen: 3 Ca 1336/09), wie die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin erläutert.
Demnach droht Mitarbeitern sogar eine fristlose Entlassung, wenn sie trotz Abmahnung wiederholt Pausen zum Rauchen einlegen, ohne diese Zeit erfassen zu lassen, obwohl das ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Berlin/Duisburg (dpa/tmn) &#8211; Arbeitnehmer riskieren die Kündigung, wenn sie Raucherpausen machen ohne auszustempeln. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Duisburg (Aktenzeichen: 3 Ca 1336/09), wie die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin erläutert.</div>
<p>Demnach droht Mitarbeitern sogar eine fristlose Entlassung, wenn sie trotz Abmahnung wiederholt Pausen zum Rauchen einlegen, ohne diese Zeit erfassen zu lassen, obwohl das vorgeschrieben war.</p>
<p>In dem Fall war eine Angestellte mehrfach abgemahnt worden, weil sie Raucherpausen gemacht hatte, ohne sich vorher auszustempeln. Das war in dem Betrieb aber Vorschrift. Als sie dagegen an drei aufeinanderfolgenden Tagen verstoßen und auch in den folgenden Tagen keine Korrekturbelege eingereicht hatte, wurde ihr fristlos gekündigt.</p>
<p>Ihre Klage gegen die Kündigung blieb erfolglos. Angesichts des wiederholten Verstoßes, für den es keine nachvollziehbare Begründung gab, sei die fristlose Entlassung gerechtfertigt. Auch ein kurzzeitiger Entzug der Arbeitsleistung durch eine Raucherpause sei eine schwere Vertragsverletzung, die das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten zerstöre.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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